Förderungsmöglichkeiten

Es gibt im Sport verschiedene Möglichkeiten der Förderungen von Kindern und Jugendlichen. Folgende möchten wir euch gerne vorstellen:

1. Kids in die Clubs – Mitgliedschaften
     a. Feststellung der Förderungsberechtigung über erweiterte Einkommensprüfung
     b. Abrechnung für Beziehende von SGB II – AsylbLG – SGV XII – Wohngeld – Kinderzuschlag
2. Individuelle Sportausrüstung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
3. Fahrten – Allgemeine Förderungen
4. Fahrten – einkommensschwache Teilnehmer*innen

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Mitgliedschaften

1. Kids in die Clubs (KiC)

Vielen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt. Viele Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder und Jugendliche oder finanziell schlechter gestellten Personen – würden mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen geraten, die durch Vereinsaktivitäten und Anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind.
Hier setzt die Aktion „Kids in die Clubs“ (KiC) an und ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen (erweiterte Einkommensprüfung) oder die bei Pflegeeltern oder in öffentlicher Erziehung leben die Sportvereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch die Hamburger Sportjugend (HSJ) in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg (Behörde für Inneres und Sport).
Die Erstattung kann pro Teilnehmer*in nur für einen Verein erfolgen. Es gilt der zuerst bei der Sportjugend eingereichte Antrag.

Wer wird gefördert?
– Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (noch nicht volljährig), soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt
– Kinder/Jugendliche, die bei Pflegeeltern oder in öffentlicher Erziehung leben

Was wird gefördert?
– 
der tatsächliche Mitgliedsbeitrag inkl. Zusatzbeitrag bis max. € 15,00/Monat

Welche Unterlagen sind einzureichen?
T10-Mitgliedsantrag (bei Ermäßigung „Kids in die Clubs“ auswählen)
Elternerklärung erweiterte Einkommensprüfung

Was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten?
– oben genannte Unterlagen ausfüllen und bei der Geschäftsstelle (Max-Brauer-Allee 121, 22765 Hamburg) abgeben oder an info@teutonia10.de senden
– es werden keine Beiträge durch uns eingezogen

Auskünfte:
Angelika Seifert
Telefon: 040/419 08 222
E-Mail: a.seifert@hamburger-sportjugend.de

2. Bildung und Teilhabe (BuT)

Familien mit einem Leistungsbescheid nach SGB II, SGB XII, Asylbewerber*innen, Wohngeld oder Kinderzuschlag können nicht über KiC gefördert werden. Hier besteht die Möglichkeit der direkten Abrechnung der Sportvereine mit der BuT-Abrechnungsstelle im Bezirksamt Eimsbüttel.

Wer wird gefördert?
– Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (noch nicht volljährig)

Was wird gefördert?
– 
der tatsächliche Mitgliedsbeitrag inkl. Zusatzbeitrag bis max. € 15,00/Monat

Welche Unterlagen sind einzureichen?
T10-Mitgliedsantrag (bei Ermäßigung „Kids in die Clubs“ auswählen)
Antrag Soziokulturelle Teilhabe
– Leistungsbescheid (wird vom Amt ausgestellt)

Was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten?
– oben genannte Unterlagen ausfüllen und bei der Geschäftsstelle (Max-Brauer-Allee 121, 22765 Hamburg) abgeben oder an info@teutonia10.de senden
– es werden zwar Beiträge durch uns eingezogen, diese werden aber nachträglich wieder erstattet

Auskünfte:
Angelika Seifert
Telefon: 040/419 08 222
E-Mail: a.seifert@hamburger-sportjugend.de

Anschaffung individueller Sportausrüstung

Im Rahmen der Aktion „Kids in die Clubs“ und Dank zur Verfügung gestellter Spendengelder des Vereins Hamburger Abendblatt hilft e.V. mit der Initiative „Kinder helfen Kindern“ und der Ingeborg-Gross-Stiftung können auch die Anschaffungskosten für die individuelle Sportausrüstung für Teilnehmer*innen aus einkommensschwachen Familien gefördert werden.

Wer wird gefördert?
– 
KiC-Teilnehmer*innen (erweiterte Einkommensprüfung, Pflegefamilien oder öffentliche Erziehung) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die aktuell im Rahmen der Aktion „Kids in die Clubs“ gefördert werden.
– 
BuT-Teilnehmer*innen (SGB II und XII, Asylbewerber*innen, Kinderzuschlag oder Wohngeld) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Was wird gefördert?
Übernahme der Anschaffungskosten für die individuelle Sportausrüstung (bspw. Fußball-schuhe, Judoanzug, Tischtennisschläger) abzüglich einer Eigenleistung von mindestens 10% der Anschaffungskosten und bis zu einem Höchstförderbetrag von 100 Euro pro Teilnehmer*in und Jahr.

Welche Unterlagen sind einzureichen?
– Formblatt Verwendungsnachweis
– Kostennachweis (Originalrechnung)
– Bei BuT-Teilnehmer*innen zusätzlich der aktuelle Leistungsbescheid

Was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten?
– oben genannte Unterlagen ausfüllen und bei der Geschäftsstelle (Max-Brauer-Allee 121, 22765 Hamburg) abgeben oder an info@teutonia10.de senden
– Erstattung der Beträge danach durch den HSB auf das im Verwendungsnachweis angegebene Konto

Bis wann muss die Förderung beantragt werden?
Das Verwendungsnachweisformular ist mit dem Kostennachweis (Originalrechnung) einzureichen.
– 
Anschaffung/Kauf im 1. Jahresquartal bis spätestens 30.04.
– 
Anschaffung/Kauf im 2. Quartal bis spätestens 31.07. 
– 
Anschaffung/Kauf im 3. Quartal bis spätestens 31.10.
– 
Anschaffung/Kauf im 4. Quartal bis spätestens 10.01. des Folgejahres
– 
Bei gewünschter Anerkennung/Auszahlung des Förderbetrages im laufenden Haushaltsjahr bis spätestens 15.12. des laufenden Haushaltsjahres.

Auskünfte:
Angelika Seifert
Telefon: 040/419 08 222
E-Mail: a.seifert@hamburger-sportjugend.de

Fahrten - Allgemeine Förderung

Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahren gefördert werden.

Wer wird gefördert?
– Mindestteilnahmezahl: 5 Kinder/Jugendliche/Jung-Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
– Zuwendungsfähige Anzahl der Betreuenden:
     – 
8 bis 17 Teilnehmer*innen = 2 Betreuer*innen
     – 1
8 bis 25 Teilnehmer*innen = 3 Betreuer*innen
     – 
26 bis 33 Teilnehmer*innen = 4 Betreuer*innen
     – 
34 bis 41 Teilnehmer*innen = 5 Betreuer*innen

Was wird gefördert?
– 2,00 € pro Tag und förderberechtigter Person bis max. 21 Tage, mindestens 10,00 € pro förderungsberechtigter Person.

Welche Unterlagen sind einzureichen?
– Formblatt Verwendungsnachweis 5.1
– Original-Teilnahmeliste mit Unterschriften, Anschriften und Geburtsdaten
– Nachweise über Teilnahmezahl, Ort und Termin
– Auf Anforderung: Nachweise über Kosten (Rechnungskopien Unterkunft, Bus etc.)

Was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten?
– oben genannte Unterlagen ausfüllen und bei der Geschäftsstelle (Max-Brauer-Allee 121, 22765 Hamburg) abgeben oder an info@teutonia10.de senden

Bis wann muss die Förderung beantragt werden?
Der Verwendungsnachweis muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
– Maßnahmen im 1. Quartal bis 30.04.
– Maßnahmen im 2. Quartal bis 31.07.
– Maßnahmen im 3. Quartal bis 31.10.
– Maßnahmen im 4. Quartal bis 10.01. des Folgejahres

Auskünfte:
Angelika Seifert
Telefon: 040/419 08 222
E-Mail: a.seifert@hamburger-sportjugend.de

Fahrten - einkommensschwache Teilnehmer*innen

Es kann eine Förderung für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene aus einkommensschwachen Familien beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-) Fahrt zu ermöglichen.
Die gesamte Abwicklung läuft über den beantragenden Verein (SC Teutonia 10).

Beispiel: Teilnahme von Kindern/Jugendlichen/Jungerwachsenen an Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen (2 Übernachtungen), die die Reisekosten aufgrund ihrer Familiensituation nicht aufbringen können.

Wer wird gefördert?
– 
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie aktuell über die Aktion „Kids in die Clubs“ (KiC-Teilnehmer*innen: erweiterte Einkommensprüfung, Pflegeeltern, öffentliche Erziehung) gefördert werden.
– 
Familien mit Anspruch auf soziokulturelle Teilhabeleistungen (BuT-Teilnehmer*innen: SGB II und XII, Asylbewerber*innen, Kinderzuschlag, Wohngeld).
– 
Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen hat oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt. 

Was wird gefördert?
– bis zu € 105,– für die Kosten der An- und Abreise und
– bis zu € 20,– pro Tag für Unterkunft, Verpflegung und Aktivitäten
– abzüglich einer Eigenleistung (3-6 Tage = € 5,–/Tag / 7-8 Tage = € 32,50 / 9-12 Tage = € 39,50 / 13-14 Tage = € 56,50 / 15-21 Tage = € 83,50) für Teilnehmer*innen in öffentlicher Erziehung € 10,20 pro Tag

Welche Unterlagen sind einzureichen?
– Formblatt Verwendungsnachweis 5.1
– Formblatt Verwendungsnachweis 5.2
– Original-Teilnahmeliste mit Unterschriften, Anschriften und Geburtsdaten
– bei aktuell über KiC geförderte Teilnehmer*innen reicht ein Vermerk auf der Teilnahmeliste
– Für BuT-Teilnehmer*innen (SGB II und XII, Asylbewerber*innen, Kinderzuschlag, Wohngeld) der aktuelle Leistungsbescheid
– Für Teilnehmer*innen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und nicht über KiC-geförderte Teilnehmer*innen mit einer erweiterten Einkommensprüfung der Einzelnachweis (auch Elternerklärung) inkl. der erforderlichen Anlagen
– Auf Anforderung: Rechnungskopien (z.B. Unterkunft, Bus) und/oder kurzer Sachbericht 

Was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten?
– oben genannte Unterlagen ausfüllen und bei der Geschäftsstelle (Max-Brauer-Allee 121, 22765 Hamburg) abgeben oder an info@teutonia10.de senden

Bis wann muss die Förderung beantragt werden?
Der Antrag (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
– Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
– Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3.
– Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6.
– Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9.

Der Verwendungsnachweis muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
– Maßnahmen im 1. Quartal bis 30.04.
– Maßnahmen im 2. Quartal bis 31.07.
– Maßnahmen im 3. Quartal einschließlich der Sommerferien bis 10.09.!
– Maßnahmen im 3. Quartal nach den Sommerferien bis 31.10.
– Maßnahmen im Oktober bis 10.11.!
– Maßnahmen im November bis 10.12.!
– Maßnahmen im Dezember umgehend, spätestens bis 10.01.! des Folgejahres

Auskünfte:
Angelika Seifert
Telefon: 040/419 08 222
E-Mail: a.seifert@hamburger-sportjugend.de